Anmeldung Händler & Schausteller

Burg Hochosterwitz - Mittelalter-Tage 2023 

vom 12. bis 15. August 2023 im VIERECK am Fuße der Burg

AUFBAU:

Möglich ab dem Donnerstag, 10.8.2023 ab 13 Uhr und muss bis spätestens 8:00 Uhr, am 12.8.2023  abgeschlossen sein.

Alle Fahrzeuge müssen bis 8:00 Uhr vom Gelände entfernt sein.

Marktbeginn um 10:00 Uhr!

 

ABBAU:

Ab 18:30 Uhr nach Marktende am 15.8.2023;

spätestens bis 18 Uhr am 16.8.2023

 

MARKTZEITEN:

12. bis 14.8.: von 10:00 bis 24:00 Uhr

15.8.: von 10:00 bis 18:00 Uhr

Am 12. und 13.8., während der Mittelalter-Konzerte, sind die Markt- und Verkaufsstände offen zu halten!

1) Präambel

Die Vertragspartner erklären, dass sie die gesetzlichen Grundlagen und die allgemein gültigen vertragsrechtlichen Richtlinien einhalten und im gegenseitigen respektvollen Umgang und Verständnis handeln und agieren.  Ebenso die zur Verfügung gestellten und überlassenen Gegenstände, insbesondere die baulichen Burgeinrichtungen pfleglich und schonend nutzen und rein zu halten.
Den Sicherheitskräften der Burg, der Khevenhüllergarde, ist unbedingt Folge zu leisten.

2) Vertragspartner

Als Vertragspartner gelten die Burgverwaltung Hochosterwitz,

Sitz: Hochosterwitz 1, 9314 Launsdorf, in Folge „Veranstalter“ genannt,

und der/die anmeldende Händler/in, in Folge "Schausteller/in" genannt.

3) Inhalt und Zweck des Vertrages

Der Vertrag gilt für die Veranstaltung "Burg Hochosterwitz Mittelalter Tage 2023"

vom 12. bis 15.08.2023 im VIERECK am Fuße der Burg Hochosterwitz.

Anreise/Aufbau ist ab Donnerstag, 10.08.2023, 13:00 Uhr möglich.

Veranstalter und Schausteller haben ihrerseits alles daran zu setzen, dass die Besucher und Gäste dieser Veranstaltung einen harmonischen und zufriedenen Eindruck vermittelt bekommen und sich weitgehend, innerhalb der sicherheitstechnischen Möglichkeiten, bewegen können.

 

Der Veranstalter stellt den Standplatz zur Verfügung und nach Absprache mit dem Schausteller ggf. Strom (230V/5A), der entgeltlich am Ende mit der zu verrechnenden Standgebühr vom Schausteller abzuführen ist.

 

Schausteller mit Präsentationsauftrag haben selbst für die Sicherheit ihrer Darbietungen zu sorgen. Unterstützung durch die Sicherheitsorgane des Veranstalters müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung angefordert werden.

4) Nutzungsvereinbarung & Platzordnung

1.    Der Händler bestätigt mit Bestätigung dieser ONLINE-ANMELDUNG, dass er gewerberechtlich vollständig erwerbsfähig ist und in vollem Umfang für seine ausgeübte Tätigkeit haftbar ist. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn der Händler und der Veranstalter jeweils einen von beiden Seiten unterschriebenes Vertragsexemplar besitzen.

 

2.    Die Ausrüstung des Händlers sollte so authentisch wie möglich sein. An den Ständen sollten Gegenstände, die nicht mittelalterlich sind für den Besucher nicht sichtbar sein.

 

3.    Alle ausgeführten Tätigkeiten werden vom Händler auf eigene Gefahr /Risiko durchgeführt!

 

4.    Jeder Händler ist verpflichtet einen Feuerlöscher mit gültiger Prüfplakette am Zelt/Stand zu haben. Die Kosten dafür trägt der Händler.

 

5.    Der Veranstalter ist nicht für den Händler, dessen Stand, Produkte und Vorführungen haftbar. Entsprechende Versicherungen sind vom Händler abzuschließen.

 

6.    Haftung aus Folge von Ausfall, Verkürzung, Verlegung des Marktes (z.B. Wetterverhältnisse) wird vom Veranstalter nicht übernommen. Dies gilt ebenso bei Störungen in der Belieferung von Strom und Wasser.

 

7.    Fahrzeuge sind spätestens ZWEI Stunden vor Veranstaltungsbeginn vom Platz zu entfernen.

 

8.    Hunde sind während der gesamten Veranstaltung, auch außerhalb der Marktzeiten an der Leine zu halten. Das Marktgelände ist keine Hundetoilette.

 

9.    Hotelkosten oder Ähnliches werden vom Veranstalter nicht übernommen.

 

10.  Alle Händler haben sich der Veranstaltung gemäß zu verhalten. Personen die stark alkoholisiert Besucher anpöbeln oder die Nachtruhe nicht einhalten werden nicht geduldet und durch den Veranstalter vom Markt verwiesen. Dazu gehört auch das Führen von Waffen unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, dass Führen von gefährlichen Waffen und die Störung des Marktfriedens.

 

11.  Das Warenangebot muss dem mittelalterlichen Marktambiente entsprechen.

 

12.  Offenes Feuer, wie Lagerfeuer oder Kochstellen ist nur auf Feuerschalen gestattet. Durch Feuer entstehende Schäden trägt der Urheber des Feuers.

 

13.  Gastrostände unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

14.  Für jeglichen Schaden vom Aufbau bis zum Abbau haftet der Verursacher selbst.

Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Unfälle, Diebstahl oder ähnliches.

 

15.  Jeder Händler bekommt vom Veranstalter einen Platz, entsprechend der in der Anmeldung angegebenen Größe zugewiesen. Besondere Wünsche, wie Strom und Wasser (Wasser nur für GASTRO), werden nur berücksichtigt, wenn diese in der Anmeldung angegeben wurden.

 

16.  Alle Händler müssen zu den angegebenen Aufbauzeiten vor Ort sein um den Standplatz zu beziehen. Im Falle einer Panne oder eines Staus bei der Anfahrt ist unverzüglich der Veranstalter zu informieren.

 

17.  Wenn der Händler, obwohl angemeldet nicht an der Veranstaltung teilnimmt, muss eine schriftliche Absage spätestens 2 Wochen vor dem Markttermin dem Veranstalter übermittelt werden. Bei unbegründetem Nichterscheinen werden 100% der Standgebühr in Rechnung gestellt.

 

18.  Der Händler muss sich bei der Ankunft bei der Anmeldung registrieren und erhält ein Händler-Band, welches während der gesamten Dauer sichtbar zu tragen ist.

Eine Weitergabe ist untersagt.

 

19.  Das Fahrzeug darf nur auf den zugeteilten Stellflächen abgestellt werden.

 

20.  Nachtruhe ist einzuhalten: 01:00 Uhr

 

21.  Die Standgebühr ist spätestens am Abreisetag im Markt-Office (Mittelhaus) zu entrichten. Kassa-Zeiten: täglich von 8:00 bis 10:00 Uhr

5) Versicherung und Haftung

Die Burg übernimmt die Veranstaltungshaftung und deren Versicherungsgebarung. Obliegenheiten aus Darbietungen sind in der Verantwortung des Schaustellers und durch seine Versicherung zu decken.

Schausteller verpflichten sich folgende Versicherungen zu halten:

-          private und oder betriebliche Haftpflichtversicherung

-          Unfallversicherung

-          Spezifische Versicherung die dem Schausteller verpflichtet sind

 

Die Haftung der Vertragsparteien, welche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Ebenso die Haftung für Schäden aus Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung der Burg oder eines seiner gesetzliche Vertreter oder derer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6) Vertragslaufzeit und Kündigung

Diese Vertrag beginnt mit beiderseitiger Bestätigung, ist bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Stornokosten kündbar und gilt bis Ende der Veranstaltung.

7) Standgebühr & Stromgebühr

Die Standgebühr beträgt Euro 80,-/Tag inkl. Mwst.

Diese ist bis zum Ende der Veranstaltung zu bezahlen.

In diesem Preis nicht enthalten sind eventuelle Stromkosten.

 

Stromkosten: € 10,-/Tag inkl. Mwst.


Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass die aus dem Vertrag und Nutzungsvereinbarungen entstandenen Rechte und Pflichten sowie Konsequenzen und Rechtsfolgen im Klaren sind. Die Vertragspartner erklären, dass sie zum Wohle der Burg und der geschichtlich historischen Darstellung, sowie der rechtlichen Auslegung und Verständnis des Vertrages einig sind.


Vom Händler sorgfältig auszufüllen:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.