Die Anmeldung gilt für die Veranstaltung
Ritterfest und Belagerung der Burg Hochosterwitz
vom 13. bis 21. August 2022
auf der Burg Hochosterwitz und deren umliegenden Liegenschaften.
Die Vertragspartner erklären, dass sie die gesetzlichen Grundlagen und die allgemein gültigen vertragsrechtlichen Richtlinien einhalten und im gegenseitigen respektvollen Umgang und Verständnis
handeln und agieren. Ebenso die zur Verfügung gestellten und überlassenen Gegenstände, insbesondere die baulichen Burgeinrichtungen pfleglich und schonend nutzen und rein zu halten.
Den Sicherheitskräften der Burg, der Khevenhüllergarde, ist unbedingt Folge zu leisten.
Als Vertragspartner gelten die Burgverwaltung Hochosterwitz.
Sitz: Hochosterwitz1, 9314 Launsdorf, in Folge „Burg“ genannt, und der anmeldende Händler, in Folge "Schausteller" genannt.
Der Vertrag gilt für die Veranstaltung
"Ritterfest und Belagerung der Burg Hochosterwitz 2022"
vom 13. bis 21.08.2022 auf der Burg Hochosterwitz und deren umliegenden Liegenschaften.
Anreise ist ab 11.08.2022 möglich.
Schausteller und Burg haben ihrerseits alles daran zu setzen, dass die Besucher und Gäste dieser Veranstaltung einen harmonischen und zufriedenen Eindruck vermittelt bekommen und sich weitgehend, innerhalb der sicherheitstechnischen Möglichkeiten, bewegen können.
Die Burg stellt die Räumlichkeiten und Standplätze zur Verfügung. Die Burg stellt nach Absprache mit dem Schausteller ggf. Strom (230V/5A) zur Verfügung der endgeldlich am Ende mit der zu verrechnenden Standgebühr vom Schausteller abzuführen ist.
Schausteller mit Präsentationsauftrag haben selbst für die Sicherheit ihrer Darbietungen zu sorgen. Unterstützung durch die Sicherheitsorgane der Burg müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung angefordert werden.
Die Burg stellt einen Stellplatz zur Verfügung.
Schausteller übernimmt den zugeteilten und vereinbarten Stellplatz vom Kastellan der Burg, oder dessen Vertretung. Der Schausteller hat am Ende der Veranstaltung eben diesen Platz, in reinem sauberen Zustand an den Kastellan oder dessen Vertretung zu übergeben.
Der Schausteller sorgt für die tägliche Müllentsorgung seines Standplatzes. Die dafür vorgesehenen Deponieplätze.
Die Burg stellt sanitäre Einrichtungen zu Verfügung.
Verpflegung wird vom Schausteller selbst getragen, sollte diese von der Burg übernommene werden so wird diese gegen Entgelt bereitgestellt.
Fahrzeuge sind auf den zugewiesenen Parkflächen abzustellen.
Die Burg übernimmt die Veranstaltungshaftung und deren Versicherungsgebarung. Obliegenheiten aus Darbietungen sind in der Verantwortung des Schaustellers und durch seine Versicherung zu decken.
Schausteller verpflichten sich folgende Versicherungen zu halten:
- private und oder betriebliche Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Spezifische Versicherung die dem Schausteller verpflichtet sind
Die Haftung der Vertragsparteien , welche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Ebenso die Haftung für Schäden aus Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung der Burg oder eines seiner gesetzliche Vertreter oder derer Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.
Diese Vertrag beginnt mit beiderseitiger Unterzeichnung und ist bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Stornokosten kündbar.
Späterer oder kurzfristige Aufkündigungen werden mit 50,-€ Bearbeitungskosten verrechnet.
in der Höhe von Euro 400,- ist am Ende der Veranstaltung zu bezahlen.
In diesem Preis nicht enthalten sind eventuelle Stromkosten.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass die aus dem Vertrag und Nutzungsvereinbarungen entstandenen Rechte und Pflichten sowie Konsequenzen und Rechtsfolgen im Klaren sind. Die Vertragspartner erklären, dass sie zum Wohle der Burg und der geschichtlich historischen Darstellung, sowie der rechtlichen Auslegung und Verständnis des Vertrages einig sind.